Derzeit darf man fast überall in Baden-Württemberg nachts raus. Das könnte sich bald ändern. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Nach wochenlangem Zaudern macht das Sozialministerium jetzt eine klare Ansage: Nächtliche Ausgangssperren sind an die Infektionszahlen gekoppelt. In acht Kreisen im Land werden sie bereits überschritten.

Stuttgart - Nächtliche Ausgangssperren werden in der aktuellen Diskussion über wirksame Anti-Corona-Maßnahmen häufig gefordert, auch in Baden-Württemberg. Allerdings müssen sie von den Landräten verhängt werden und es gibt keine eindeutige Definition, wann das der Fall sein soll – bis jetzt.

Am Mittwoch hat das Sozialministerium allen Stadt- und Landkreisen einen Brief geschickt, in dem erstmals konkrete Ansagen gemacht werden. Der vom Ministerialdirektor Uwe Lahl verfasste Brief liegt der Redaktion vor. Demnach seien „Ausgangsbeschränkungen spätestens ab einer 7-Tage-Inzidenz von 150 ernsthaft in Betracht zu ziehen“. Lahl ist der höchste Beamte im Sozialministerium. Über ihm stehen in der Hierarchie die Staatssekretärin Bärbl Mielich und der Minister Manne Lucha (Grüne).

Liege die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner über diesem Wert, dann würden laut Lahls Interpretation „alle bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen“. Diese Formulierung entspricht dem Text in der Coronaverordnung, wo die Voraussetzungen für nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr definiert sind.

Diese Kreise sind betroffen

Wichtig zu wissen: Der Ministerialdirektor richtet an die Stadt- und Landkreise einen „dringenden Appell“, Ausgangssperren zu verhängen. Sie sind dafür selbst zuständig. Indem das Sozialministerium den Brief an Medien weitergibt, erhöht es den Druck auf die Kreise, entsprechende Beschränkungen tatsächlich zu verhängen. Allerdings weist Uwe Lahl „sehr höflich darauf hin, dass ich auch vor einer Weisung nicht zurückschrecken würde, wenn ich dies unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes für geboten ansehen würde“.

Das Ministerium macht also Ernst. Aktuell überschreiten acht Stadt- und Landkreise die 150er-Inzidenz, sechs Kreise liegen nur knapp darunter. In der folgenden Tabelle haben wir markiert, wo die Infektionszahlen gemäß der neuen Definition des Ministeriums zu hoch sind und nächtliche Ausgangssperren drohen. Sie können durch die Tabelle blättern, um Informationen zu allen Stadt- und Landkreisen zu sehen.

Wo Ausgangssperren verhängt werden, darf man zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund aus dem Haus – etwa auf dem Arbeitsweg. Private Treffen sollen unterbunden werden. Derzeit gelten solche Beschränkungen in Mannheim und im Kreis Schwäbisch Hall. Im Kreis Sigmaringen gelten nächtliche Ausgangssperren von Donnerstag an.

Welche Coronaregeln in Ihrem Kreis derzeit gelten, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst. Über die aktuellen Coronazahlen berichten wir in diesem Artikel.