Winfried Kretschmann sprach am Samstag beim Landesparteitag der Grünen. Foto: dpa/Marijan Murat

Baden-Württembergs Ministerpräsident erhofft sich von der bundesweiten Regelung zur Notbremse mehr Sicherheit vor den Gerichten. Es müsse aber nicht alles einheitlich geregelt werden.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erhofft sich von dem geplanten bundesweiten Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz vor allem mehr Rechtssicherheit. Die Landesverordnungen könnten von den Verwaltungsgerichten geändert werden, beim Bund wäre wohl das Bundesverfassungsgericht in der Pflicht, sagte Kretschmann am Samstag des Landesparteitags der Grünen. „Das ist also erheblich rechtssicherer, wenn das der Bundestag macht.“

Ihm liege der Entwurf noch nicht vor, sagte Kretschmann weiter. Er rechnet aber nicht mit anderen Inhalten, als ohnehin mit der Notbremse vereinbart worden wurde, sagte Kretschmann. „Was anderes wird da groß nicht drin stehen“, sagt er: „Insofern wird da keine Überraschung drinstehen.

Kein Angriff auf den Föderalismus

Nachdem die Bundesregierung am Freitagmittag angekündigt hatte, „im Einvernehmen“ mit den Ländern am kommenden Dienstag im Kabinett ein überarbeitetes Infektionsschutzgesetz auf den Weg zu bringen, wurde den Koalitionsfraktionen von Union und SPD bereits am Freitagabend ein erster Entwurf zugeleitet. Er enthält eine Reihe starker staatlicher Eingriffe, die unter den Ländern in den vergangenen Wochen heftig umstritten waren.

Einen Angriff auf die föderale Struktur in der Bundesrepublik sieht Kretschmann in dem Vorgehen nicht. „Das ist ja eine Maßnahme speziell für diese Pandemie“, sagte er. Wenn die vorüber sei, greife auch das Gesetz nicht mehr. „Der Föderalismus ist davon nicht wirklich betroffen“, sagte Kretschmann. „Wichtig ist jetzt, die Pandemie zu bekämpfen und nicht irgendwelche Metadebatten über den Föderalismus zu machen. Das ist jetzt hier gar nicht angesagt.“

Laxere Kontaktregeln im Land „pandemisch kein Unterschied“

Die Ministerpräsidentenkonferenz sei selbst ein bisschen mit Schuld an dem nun kommenden Gesetz. Es habe keinen einheitlichen Kurs mehr gegeben, viele Länder gingen ihren eigenen. Es gehe nicht darum, alles gleich zu machen, sagte Kretschmann, aber um die Bereiche Schule, Arbeitsplatz und private Treffen. „Das sind die entscheidenden Dinge, um die es geht. Da muss man in der Tat straff und entschieden handeln.“

Baden-Württemberg war selbst von den auf Bundesebene ausgehandelten Notbremse abgewichen und hatte etwa bei den Kontaktbeschränkungen eine laxere Regelung gefunden. Statt einem Haushalt plus einer Person, dürfen sich hierzulande auch in Kreisen, in denen die Notbremse greift, zwei Haushalte treffen. Kretschmann verteidigte diese Entscheidung. „Pandemisch ist das nicht der große Unterschied“, sagte er.