Kommt bald wieder die Homeoffice-Pflicht? Foto: dpa/Fabian Strauch

Im Juni war die Pflicht zum Homeoffice ausgelaufen. Doch die Coronazahlen sind so hoch, dass die verpflichtende Heimarbeit bald wieder eingeführt werden könnte.

Die vierte Welle der Coronakrise rollt seit Wochen über Deutschland hinweg. Nun reagiert auch die Politik: Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, könnte die Regierung bald eine Maßnahme reaktivieren, die mit der Bundesnotbremse eingeführt worden und Ende Juni ausgelaufen war: Die Pflicht zum Homeoffice.

Fakt ist: Derzeit gibt es in Deutschland keine Pflicht zum Homeoffice. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung schreibt derzeit lediglich vor, dass Arbeitgeber jedem Mitarbeiter zwei Tests pro Woche zur Verfügung stellen und ein Hygienekonzept vorweisen müssen. Einige Unternehmen schicken ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwar schon jetzt nach Hause, um die Arbeit außerhalb der Firmenräume zu erledigen. Das sind jedoch freiwillige Maßnahmen, um die Angestellten vor einer Coronainfektion zu schützen und damit den Betrieb aufrecht zu erhalten.

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Schon bald könnten solche Maßnahmen aber wieder zur Pflicht werden. Ergänzend zur geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz will die Ampel-Koalition das verpflichtende Homeoffice wieder einführen. Das Bundesarbeitsministerium unter Führung des SPD-Ministers Hubertus Heil hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.

In der Fassung des Textes von Freitagabend heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. Arbeitnehmer müssten demnach dieses Angebot annehmen, wenn keine guten Gründe dagegen sprechen.

Bei diesen Gründen handelt es sich unter anderem um Einschränkungen bei „räumlicher Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichender Ausstattung“. Wenn allerdings Laptops fehlen, um die Angestellten für die Heimarbeit auszurüsten, dann gilt das nur vorübergehend als Verhinderungsgrund.

Am Donnerstag debattiert der Bundestag über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und damit auch über die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht. Am Freitag stimmt der Bundesrat über das Gesetz ab.