Das Stufensystem in Baden-Württemberg ist aufgehoben, damit fällt auch für Menschen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis die Testpflicht fast Foto: IMAGO/Reiner Zensen/IMAGO/Reiner Zensen

Die Corona-Regeln sind in Baden-Württemberg umfangreich gelockert worden. Einen negativen Testnachweis braucht man im Allgemeinen nicht mehr – doch es gibt ein paar Ausnahmen. Wo diese gelten, lesen Sie hier.

Bis Samstag hat das Land Baden-Württemberg von einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht und die geltenden Covid-Regeln verlängert. Damit ist jetzt Schluss. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Testen auf das Coronavirus lesen Sie hier:

Muss man sich noch testen lassen?

Nein. In fast allen Lebensbereichen sind die Regeln für 2G-Plus, 2G und 3G inzwischen aufgehoben, denn das Stufensystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wurde in Baden-Württemberg abgeschafft. Damit müssen auch Ungeimpfte keinen negativen Testnachweis mehr vorlegen, wenn sie etwa ein Restaurant oder eine Diskothek besuchen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt 3G nicht mehr.

Wo gilt trotzdem noch die Testpflicht?

In den Schulen. Ungeimpfte Schüler müssen nach wie vor zweimal pro Woche ein negatives Schnelltest-Ergebnis nachweisen, um die jeweilige Einrichtung betreten beziehungsweise am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Für ungeimpfte Lehrer gilt eine tägliche Testpflicht. Vollständig Geimpften werden zweimal pro Woche freiwillige Tests angeboten. In Kindertagesstätten, also Krippen, Kindergärten und Horten, werden die Kinder und Erzieher ebenfalls weiter getestet. Die Regeln für Schulen und Kitas gelten aber vorläufig nur noch bis zum Beginn der Osterferien am 14. April.

Außerdem gibt es Testpflichten in vulnerablen und anderen Einrichtungen:

– Krankenhäusern

– Arztpraxen

– Dialyseeinrichtungen

– Pflegeeinrichtungen

– Pflegeschulen

– Asylheimen

– Flüchtlingsunterkünften

– Justizvollzugsanstalten

Gibt es in Baden-Württemberg Hotspots mit besonderen Regeln?

Nein. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht zwar Möglichkeiten für verschärfte Corona-Regeln in sogenannten Hotspots vor, aber davon wird die Landesregierung von Baden-Württemberg keinen Gebrauch machen (anders als Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern). Der Grund: Weder grassiert derzeit im Südwesten eine Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität, noch droht dem Krankenhaussystem derzeit eine Überlastung. Damit werden die beiden vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Hotspot-Regelung hierzulande nicht erfüllt.

Gilt 3G am Arbeitsplatz?

Bereits seit dem 20. März gilt 3G am Arbeitsplatz nicht mehr (abgesehen vom medizinischen Bereich). Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass Arbeitgeber ihre Corona-Regeln in eigenen betrieblichen Hygienekonzepten umsetzen. Damit können sie auf Basis des Hausrechts auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass Arbeitnehmer einen Testnachweis erbringen müssen.

Was ist mit dem Hausrecht?

Grundsätzlich können Betreiber von Läden, Gastwirtschaften, Kinos und anderen Einrichtungen selbst entscheiden, wer Zugang hat und wer nicht. Daher können sie theoretisch auch 3G-Regeln oder etwa eine Maskenpflicht vorschreiben.

Weiterführende Links

Coronaverordnung
Den aktuellen Gesetzestext für Baden-Württemberg können Sie im Wortlaut hier nachlesen.

Infektionsschutzgesetz des Bundes
Dieses können Sie hier in der überarbeiteten Fassung nachlesen.

Coronavirus
Unsere Sonderthemenseite zur Pandemie finden Sie hier.