In Diskotheken und Clubs kommen sich die Menschen besonders nahe. Das Risiko steigt, mit dem Corona-Virus infiziert zu werden. Foto: dpa/Felix Kästle

Für Diskotheken und Clubs sind die Vorschriften der neuen Corona-Verordnung besonders streng. Sogar in Bordelle kommen die Besucher einfacher hinein.

Stuttgart - In keinem anderen Lebensbereich sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg so intensive Beschränkungen vor wie bei Diskotheken und Clubs. Das von Donnerstag an gültige Regelwerk unterscheidet in allen Lebensbereichen zwischen einer Warnstufe und einer Alarmstufe, je nachdem, wie viele Intensivbetten im Land belegt sind, oder wie hoch die Zahl der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen ist. Bei Restaurants, Kinos oder den meisten Veranstaltungen gilt dabei in der Regel: Bei Erreichen der Warnstufe haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt, letztere benötigen aber einen PCR-Test. In der Alarmstufe gilt dann die 2-G-Regel: Ungeimpfte müssen draußen bleiben.

Kein Zutritt ohne Impfung

Die Vorschriften für die Innenräume von Diskotheken und Clubs unterscheiden sich jedoch deutlich von denen anderer Veranstaltungen. Schon zu Zeiten, in denen noch nicht einmal die Warnstufe erreicht ist, ist der Besuch für Ungeimpfte nur mit einem PCR-Test möglich. Wird dann die Warnstufe erreicht – und natürlich auch bei der Alarmstufe – gilt hier die 2-G-Regel. Das bedeutet, Ungeimpfte haben gar keinen Zutritt mehr. Zudem gibt es eine weitere Besonderheit: Anders als in anderen Lebensbereichen gibt es keine Ausnahmen für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die von der Stiko keine Impfempfehlung vorliegt.

Die Vorschriften für Clubs sind damit sogar strenger als die Regeln, die für Bordelle im Land gelten. Dort ist Ungeimpften lediglich in der Alarmstufe der Zutritt verwehrt. Greift die Warnstufe, darf jeder mit einem PCR-Test hinein.