Vor Kretschmanns Wohnhaus wurde demonstriert (Archivbild). Foto: imago images/Political-Moments

Ein 52 Jahre alter Mann soll eine nicht angemeldete Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann geleitet haben. Am Montag muss er sich vor Gericht verantworten.

Sigmaringen - Weil er eine nicht angemeldete Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Sigmaringen geleitet haben soll, muss sich ein 52-Jähriger vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen des Aufzugs von Gegnern der Corona-Politik am Sonntag (13. Februar) ein beschleunigtes Verfahren in die Wege geleitet. Wie ein Anklagevertreter am Freitag mitteilte, soll der Fall am Montag (21. Februar) vor dem Amtsgericht Sigmaringen verhandelt werden.

Dem 52-Jährigen aus einer Kreisgemeinde des Landkreises Sigmaringen wird vorgeworfen, die nicht angemeldete Versammlung geleitet zu haben. An dem Tag hatten laut Polizei rund 60 Demonstranten versucht, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Ob es schon am Montag ein Urteil geben werde, sei unklar, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel.

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Gegner der Corona-Politik hatten zwei Tage in Folge in unmittelbarer Nähe von Kretschmanns Wohnhaus protestiert. Am Montag (14. Februar) waren rund 350 Menschen in einem Abstand von rund 100 Metern am Haus vorbeigelaufen und hatten mit Trillerpfeifen gepfiffen.

Das Landratsamt Sigmaringen erließ am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs in Sigmaringen verbietet. Die Regelung soll zunächst bis 15. März gelten.