Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeheimen sollten einen Pflegebonus für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie bekommen. Doch nicht alle haben die Prämie erhalten. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Eigentlich hätten Beschäftigte in der Pflege einen Prämie für ihre Arbeit in der Coronapandemie erhalten sollen. Doch bei vielen ist der Pflegebonus offenbar nicht angekommen. Was dahinter steckt – und was Betroffene tun können.

Eine Milliarde Euro hat die Bundesregierung auch in diesem Jahr für einen Corona-Pflegebonus bereitgestellt. Im Juni hatte der Bundestag das beschlossen, die Gelder waren je zur Hälfte für Beschäftigte in der Altenpflege und in Krankenhäusern bestimmt, die in der Coronapandemie oft besonders belastende Aufgaben übernommen haben. Doch viele Pflegekräfte haben den Bonus offenbar gar nicht erst bekommen. Das zeigt sich in einem aktuellen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes, über den Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichtet haben.

Doch warum kam der Pflegebonus bei vielen Pflegekräften nicht an? Das liegt wohl an den Einrichtungen: Zahlreiche Pflegeeinrichtungen hätten „keine Auszahlung der Bundesmittel“ beantragt, heißt es in dem Bericht. Andererseits hätten manche Firmeninhaber die staatliche Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern „zu Unrecht“ auch für sich selbst geltend gemacht, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Einige Unternehmen haben die Prämie nicht ausgezahlt

Insgesamt stellt der Bundesrechnungshof – also die Kontrollbehörde für die Staatsfinanzen – fest, dass das Verfahren für die Auszahlung der Prämien „fehler- und missbrauchsanfällig“ gewesen sei. Demnach sei zu erwarten, dass „sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch“ beim Pflegebonus fortsetze.

Tatsächlich hatte die Gewerkschaft verdi bereits im April dieses Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass die erste Corona-Prämie oft nicht angekommen sei – weil viele Unternehmen im Pflegebereich sie den Beschäftigten nicht auszahlen. „Was läuft in dieser Branche noch alles schief, wenn selbst Geld, für das es einen Rechtsanspruch gibt und das die öffentliche Hand für diese außerordentliche Beanspruchung übernimmt, nicht bei den Beschäftigten ankommt?“, hatte Sylvia Bühler damals gesagt, Mitglied im ver.di-Bundesvorstands. Vor allem bei vielen privaten Diensten in der ambulanten Altenpflege hätten die Beschäftigten die Prämie nicht erhalten.

Zahlung nur für Beschäftigte bestimmt – nicht für Geschäftsführung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bereits auf die neuen Berichte reagiert – und pocht auf eine korrekte Auszahlung staatlicher Corona-Boni an Pflegekräfte. Mit der Zahlung wolle der Gesetzgeber seinen Dank und seine Wertschätzung für die Arbeit während der Pandemie ausdrücken, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitgeber das Anliegen torpedierten, indem sie keinen Antrag für ihre Beschäftigten stellten oder Boni gar zu Unrecht selbst einstrichen. „Pflegekräften ihren rechtmäßigen Bonus zu verwehren, ist Betrug.“ Die Pflegekassen müssten Abrechnungen schärfer prüfen.

Grundsätzlich soll laut dem Gesundheitsministerium bei der Auszahlung der Pflege-Boni an die bewährte Gehaltsauszahlung über den Arbeitgeber angeknüpft werden. Dies solle den Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung gering halten. Der Gesetzgeber müsse davon ausgehen, dass sich Arbeitgeber rechtskonform verhielten. Dies könne Missbrauch in Einzelfällen nicht ausschließen, dieser sei dann strafrechtlich zu ahnden. In den Antragsformularen sei sehr deutlich gemacht worden, dass die Vorauszahlung nur für die Beschäftigten und nicht die Geschäftsführung habe beantragt werden können.

Beschäftigte sollten Anspruch auf Coronaprämie geltend machen

Was aber können Pflegekräfte tun, die in diesem Jahr keinen Bonus erhalten haben? „Wir empfehlen den betroffenen Beschäftigten dringend, ihre Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen,“ hatte Sylvia Bühler von verdi im April bereits empfohlen. Diese würden zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erstattungen durch die Pflegekassen mehr bekommen, aber das hätten sie sich selbst zuzuschreiben.

Gewerkschaftsmitgliedern werde demnach auch Rechtsschutz gewährt, wenn der Arbeitgeber den Anspruch nicht erfülle, hieß es von der Gewerkschaft verdi dazu. Es sei zwar juristisches Neuland, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Gerichte den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bestätigen, sei sehr hoch.