Eine Beamtin aus Freiburg wollte Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung als Dienstunfall anerkennen lassen. Foto: Kay Nietfeld/dpa/Kay Nietfeld

Mit einer Klage ist eine Polizistin beim Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert. Die Beamtin wollte Nebenwirkungen einer Corona-Impfung als Dienstunfall anerkannt haben.

Eine Polizistin wollte eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen als einen Dienstunfall anerkannt haben - und ist mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert. Die Frau sei dienstlich nicht verpflichtet gewesen, zum Impfzentrum zu gehen, entschied das Gericht laut einer Mitteilung vom Dienstag. (Rechtssache 3 K 3268/21).

Die Beamtin hatte sich während der Corona-Pandemie im März 2021 zur Impfung angemeldet. Der Termin wurde über das Polizeipräsidium bei einem Impfzentrum vereinbart. Die Frau erhielt dafür eine Arbeitszeitgutschrift von zwei Stunden.

Im Krankenhaus nach Impfung

Nach der Impfung kam die Beamtin für mehrere Tage ins Krankenhaus, da ihre Zunge durch eine allergische Reaktion geschwollen war. Zudem litt sie unter einem Engegefühl, wie das Gericht mitteilte.

Das Gericht urteilte, Voraussetzung für einen Dienstunfall sei ein Körperschaden, der „in Ausübung oder infolge des Dienstes“ entstanden sei. Das Impfzentrum sei aber kein Dienstort. Die Teilnahme an der Impfung sei auch keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Wie das Gericht weiter mitteilte, kann die Polizistin innerhalb eines Monats nach Zustellung des im Mai gefällten Urteils Berufung einlegen.