In der Alarmstufe wird die Maske Pflicht. Foto: dpa/Nicolas Armer

Die Infektionen steigen. Baden-Württemberg steht kurz vor der Alarmstufe. Doch auf die Schulen hat das wenig Auswirkungen. Schließung ist keine Option, sagt die Kultusministerin.

Stuttgart - Der Schulbetrieb in Baden-Württemberg geht weiter, auch wenn in den nächsten Tagen die Corona-Alarmstufe im Land ausgerufen wird. Ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) betonte auf Anfrage, Schulschließungen sollten keine Option mehr sein. Es sei das oberste Ziel, so viel Präsenzunterricht anzubieten wie möglich – und dabei den Gesundheitsschutz an den Schulen an das Infektionsgeschehen anzupassen.

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Die Vergangenheit habe gezeigt, wie wichtig der Präsenzunterricht sei, für das fachliche Lernen ebenso wie für den Kontakt zu anderen und für die sozial-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

Was ist in Regionen mit hoher Inzidenz?

Auch in Landkreisen mit hoher Ansteckungsrate, wie derzeit Biberach, bleiben die Schulen offen. Dort gilt bereits die verschärfte Maskenpflicht.

Was gilt in der Alarmstufe?

In der Alarmstufe müssen dann alle Schülerinnen und Schüler wieder Masken tragen, auch wenn sie im Klassenzimmer am Platz sitzen. Das bekräftigte auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann ( Grüne). Bisher müssen die Masken nur auf den sogenannten Begegnungsflächen, etwa den Fluren, aufgesetzt werden.

In der Alarmstufe ändert sich zwar nichts am Präsenzunterricht, aber bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts gilt dann in der Regel 2 G. Auch Schulausflüge dürfen dann nur noch von immunisierten Lehrern und Begleitern betreut werden.

Wie wichtig ist Impfen bei Schülern?

In einem am Freitag veröffentlichten Podcast appellierte Ministerpräsident Kretschmann an alle Jugendlichen ab zwölf Jahren, sich impfen zu lassen. „Impfen bleibt unser schärfstes Schwert im Kampf gegen das Virus“, sagte der Regierungschef.

Was wird für die Sicherheit an den Schulen getan?

Um den Präsenzunterricht zu verwirklichen, gelten an den Schulen laut Kultusministerium nach wie vor strenge Hygiene- und Sicherheitsregelungen. Handkontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt werden. Mindestens alle 20 Minuten oder wenn die CO2-Ampel das anzeigt, muss gelüftet werden. Zweimal in der Woche ist für Schülerinnen und Schüler ein PCR-Test vorgesehen oder dreimal ein Antigentest.

Was ist, wenn jemand in der Schule infiziert ist?

Falls an der Schule eine Infektion vorkommt, wird die betroffene Klasse oder die betroffene Gruppe an fünf Tagen hintereinander täglich getestet. Auch dann gilt wieder die Maskenpflicht am Platz. Singen entfällt. Unterricht gibt es in der Klasse oder in der Gruppe, das gleiche gilt für den Sport. Betreuung soll nur in möglichst konstanten Gruppen erfolgen, auch die Pause soll die betroffene Gruppe zusammen verbringen. In der Mensa gilt für die Gruppe ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Schülern.

Wann können Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden?

Wenn die Gefahr besteht, dass eine Infektion bei einem Schüler oder jemandem aus dem Haushalt des Schülers besonders schwer verlaufen könnte, können die betroffenen Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Sie erhalten dann automatisch Fernunterricht, heißt es aus dem Kultusministerium.

Was ist mit den Lehrkräften?

Lehrerinnen und Lehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich – ebenso wie das Personal – täglich testen. Im Kultusministerium wird aber betont, es gebe nur wenige Lehrkräfte, die nicht nicht immunisiert seien. Zudem betont ein Sprecher von Kultusministerin Theresa Schopper, dass Lehrerinnen und Lehrer grundsätzlich zu denen gehören, die sich eine Auffrischungsimpfung holen können. Bei den meisten liege die Impfung mehr als sechs Monate zurück. „Das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Berufsgruppen, insbesondere Lehrerinnen und Lehrern, deren Impfung schon länger als ein halbes Jahr zurück liegt, die Auffrisch- oder Boosterimpfung“ unterstreicht der Sprecher.