Wer Auto fährt, sollte auch künftig kein Cannabis rauchen. Foto: dpa/Hannes P. Albert

Künftig wird es auch für Cannabis einen Grenzwert beim Autofahren geben, ähnlich wie bei Alkohol. Das ist richtig so, meint Hauptstadtkorrespondent Tobias Heimbach.

Es ist die nächste Stufe der Cannabis-Legalisierung. Seit dem 1. April ist das Kiffen legal, nun gilt auch eine neue Regelung im Straßenverkehr. Dort gibt es für Cannabis künftig einen Grenzwert, ähnlich wie beim Alkohol. Die bislang geltende Grenze für Cannabis empfanden viele als ungerecht. Eine Strafe drohte bereits, wenn die Droge zwar keine Wirkung mehr auf den Körper hatte, aber noch nachweisbar war.

Es ist nie eine gute Idee, unter dem Einfluss bestimmter Substanzen Auto zu fahren. Das gilt für einen Joint ebenso wie beim Bier. Dennoch hat man sich dazu entschieden, einen kleinen Toleranzbereich zu lassen. Wenn man dies bei Alkohol gestattet, sollte man es bei Cannabis auch tun. Zumal die Grenze beim Cannabis deutlich strenger ist. Künftig gilt man bis 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut als fahrtüchtig. Das entspricht in etwa einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Bei Alkohol liegt die Grenze bei 0,5 Promille.

Diese Regelung geht auf die Empfehlung einer Expertenkommission zurück, die das Bundesverkehrsministerium beraten hatte. Dies ist ein eher konservativ gewählter Grenzwert – also keineswegs ein Freifahrtschein fürs Kiffen am Steuer. Wer gegen die Grenze verstößt, muss mit 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Strengere Regeln gelten richtigerweise auch für Fahranfänger.

Die Statistik zeigt, dass Alkohol die größere Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Die letzten verfügbaren Zahlen von 2021 zeigen, dass es 13 600 Unfällen unter Alkoholeinfluss pro Jahr gab. Dem gegenüber stehen 2400 Unfälle, in denen alle anderen Drogen eine Rolle gespielt haben, nicht nur Cannabis. Angesichts der Zahlen ist es vernünftig, dass eine Kombination von Alkohol und Cannabis ganz verboten ist.