Die AfD beschäftigt einmal mehr das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa/Uli Deck

Die AfD stellt als einzige Partei keinen Vorsitzenden in Bundestagsausschüssen – und hat dagegen geklagt. Nun äußert sich das Bundesverfassungsgericht dazu.

Auf den ersten Blick hat die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD) am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Der Zweite Senat weigerte sich einstimmig, drei Bundestagsabgeordnete der Partei als Ausschussvorsitzende einzusetzen. Allerdings entschieden die Richter nur in einem Eilverfahren. Wenn es, wahrscheinlich erst in einigen Monaten, zur Hauptsacheverhandlung kommen wird, könnte das Ergebnis auch genau andersherum lauten – darauf weist das Gericht leicht verklausuliert hin.