Wahlerfahrung: Erst im Juni 2024 wurden die Stimmen, wie hier in Leonberg, der Kommunal- und Europawahl ausgezählt. Foto: Simon Granville

Bis die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar ihre Stimme abgeben können, haben die kommunalen Verwaltungen einige Aufgaben zu bewältigen. Die größte Herausforderung ist das enge Zeitfenster.

Die Kommunen im Kreis Böblingen müssen sich wegen der vorgezogenen Bundestagswahl an einen sportlichen Zeitplan halten. Vor allem die Briefwahl bereitet Kopfzerbrechen. Denn die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen – voraussichtlich rund zwei Wochen vor der Wahl.

Noch bis zum 20. Januar dürfen Parteien Kandidaten vorschlagen, am 30. Januar endet laut Landratsamts-Sprecher Benjamin Lutsch die Einspruchsfrist gegen die Zulassung von Kandidaten. Dann erst werde die Druckfreigabe für die Stimmzettel vorgenommen.

„Wer kann, sollte bitte ins Wahllokal kommen.“

Das Zeitfenster ist also eng getaktet. „Eine besondere Herausforderung wird der extrem kurze Zeitraum für die Briefwahl – Versand und Rückversand – sein“, formuliert es Leonbergs Sprecherin Leila Fendrich. „Vor allem, wenn sie ins Ausland verschickt werden.“ Herrenbergs Stadtsprecherin Tilla Steinbach hofft auf das Verständnis der Bürger, dass sie als Kommune den Prozess nicht beschleunigen können. Und Altdorfs Hauptamtsleiterin Grund appelliert an die Altdorferinnen und Altdorfer: „Wer kann, sollte bitte ins Wahllokal kommen.“

Theresa Albert, Assistentin der Renninger Bürgermeisterin Melanie Hettmer, hat ebenfalls Respekt vor den Rahmenbedingungen. „Die Bundeswahlleiterin hatte bereits 2024 auf die kurzen Zeiten hingewiesen, wurde von der Politik aber abgewunken.“ In vielen Kommunen fällt die Vorbereitung auf die Wahl zudem in die Fasnetsfeierzeit. Besonders spannend wird’s in Weil der Stadt, weil am Wahlsonntag um 14 Uhr der Narrensprung der Narrenzunft AHA stattfindet. „Stand jetzt gehen wir davon aus, dass wir ausreichend Helfer haben“, sagt Katharina Schaible, stellvertretende Amtsleiterin. Aidlingen hingegen hat seinen Umzug, der am Samstag vor der Wahl stattfinden sollte, abgesagt.

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Inzwischen verschicken die Kommunen im Kreis die Wahlbenachrichtigungen, Böblingen etwa seit Freitag. Ist sie da, können Bürger Briefwahl beantragen. In Böblingen muss der Antrag dem Bürgeramt spätestens bis zum 17. Februar vorliegen. Wer persönlich aufs Rathaus geht, kann noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr, Briefwahl beantragen. Per Post zurückgeschickt werden sollten die ausgefüllten Stimmzettel aber bereits am Donnerstag, 20. Februar. Liegen sie vor der letzten Leerung im Briefkasten, sichere die Post noch eine rechtzeitig Zustellung zu, heißt es auf der Seite des Bundestags.

Andernfalls besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich am Rathaus einzuwerfen. Das ist am Wahltag bis 18 Uhr möglich. „Der Briefkasten wird dann Punkt 18 Uhr geleert“, sagt Böblingens Sprecher Gianluca Biela.

Wer darf wählen?

Wahlverzeichnis
Seit dem 12. Januar steht fest, wer überhaupt wählen darf. Jeder, der an diesem Tag mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet und wahlberechtigt ist, wurde ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht – beispielsweise infolge eines Richterspruchs – ausgeschlossen sind. Deutsche, die hingegen im Ausland leben, haben noch bis zum 2. Februar Zeit, einen Wahlantrag zu stellen.