Die Neuregelung der Sitzverteilung im Bundestag bleibt vorerst bestehen. (Archivbild) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen ab. Sie wollten die Neuregelung der Sitzverteilung verhindern.

Karlsruhe - Zur Bundestagswahl am 26. September gilt das neue Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linken und Grünen gegen die im Herbst 2020 beschlossene Neuregelung der Sitzverteilung ab, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Gericht wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob die Wahlrechtsreform grundsätzlich verfassungsgemäß ist.