Die Karlsruher Richter stoppten das Vorgehen der AfD-Fraktion. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Keiner der kandidierenden AfD-Abgeordneten konnte bei der Wahl des Parlamentsvizepräsidenten eine notwendige Mehrheit erreichen. Dann versuchte es die AfD-Fraktion mit einer einstweiligen Anordnung.

Karlsruhe -

Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht als unzulässig ab, wie es am Mittwoch mitteilte. In der laufenden Legislaturperiode hatten alle kandidierenden AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit verfehlt - schließlich zog die Fraktion Ende 2020 vor das Bundesverfassungsgericht.