Bundesgerichtshof Karlsruhe. (Archivbild) Foto: dpa/Uli Deck

Die Angeklagte soll ihren Ex-Mann mit Benzin übergossen und angezündet haben. Möglicherweise bekommt sie nun eine mildere Strafe als die angesetzten elf Jahre Haft.

Karlsruhe - Eine hochbetagte Frau, die ihren Ex-Mann am Bodensee mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, bekommt möglicherweise eine mildere Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ihre Verurteilung zu elf Jahren Haft wegen Mordes auf. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe bezweifeln, dass das Landgericht Konstanz zu Recht eine Tötung mit gemeingefährlichem Mittel angenommen hat, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es sei nicht geklärt, ob die bei der Tat 84 Jahre alte Frau noch in einem Zustand gewesen sei, um „die ihr bekannten objektiven Umstände zutreffend einzuordnen“. (Az. 1 StR 500/20)

Die Frau hatte nach der Scheidung weiter mit ihrem neun Jahre jüngeren Ex-Mann in dessen Haus gelebt. Laut dem Landgerichts-Urteil hatte sie Angst, ausziehen zu müssen, denn das Verhältnis war von zunehmender Abneigung und gesundheitlichen Problemen geprägt. Am 17. Januar 2020 soll die Frau, die damals nur noch 31 Kilogramm wog, schlecht sah und hörte und auch schon dement wurde, dem Mann mit einem Fleischklopfer auf den Kopf geschlagen haben. Als er den Notruf wählte, überschüttete sie ihn laut Urteil mit Benzin und warf ein Streichholz. Bis Feuerwehr und Notarzt da waren, war der Mann tot.

Der Einsatz gemeingefährlicher Mittel ist ein Mordmerkmal. Das Landgericht hatte dies angenommen, weil das Feuer auf Nachbarhäuser hätte übergreifen können. Der BGH ist aber nicht überzeugt, dass die Frau sich dessen bewusst war. Die Richter hoben das Urteil nach ihrer Revision vollständig auf, der Prozess muss von vorn beginnen.