Rutesheim wählt am Sonntag, 8. Februar, eine neue Rathausspitze. Bislang liegen drei Bewerbungen vor. Die Wahl, eine mögliche Stichwahl sowie alle Fristen und Termine im Überblick.
In Rutesheim steht am Sonntag, 8. Februar, ein wichtiger Termin an. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wählen eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister für die kommenden acht Jahre. Die amtierende Rathauschefin Susanne Widmaier hat verkündet, dass sie aus gesundheitlichen Gründen kein zweites Mal mehr antreten wird.
In der Zwischenzeit sind drei Bewerbungen eingegangen. Für das Amt interessieren sich bislang Alexander Fischer, Bettina Beck und Tobias Prokop. Bewerbungen können noch bis Montag, 12. Januar, 18 Uhr bei der Rutesheimer Stadtverwaltung eingereicht werden. Der Gemeindewahlausschuss tritt am selben Tag um 19 Uhr zusammen, prüft die eingegangenen Unterlagen und entscheidet über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber.
Die offiziellen Vorstellungsabende sind dann am Dienstag, 27. Januar, in der Bühlhalle II in Rutesheim sowie am Donnerstag, 29. Januar, in der Gemeindehalle Perouse. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19 Uhr. Die Vorstellung in Rutesheim wird zudem per Livestream übertragen und anschließend auf der städtischen Homepage zum Abruf bereitgestellt.
Am 8. Februar werden die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Sollte keine der kandidierenden Personen im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit erreichen, kommt es zwei Wochen später, am 22. Februar, zu einer Stichwahl. Auch hier sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr offen.
Wer nicht persönlich vor Ort sein Kreuzchen setzen möchte oder kann: Für den Antrag der Briefwahl steht ab dem 13. Januar ein Link auf der städtischen Homepage (www.rutesheim.de) zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit: Auf der Wahlberechtigung, die den Bürgerinnen und Bürgern zugeschickt wird, ist der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite aufgedruckt. „Unsere Wahlleiterin und Leiterin des Ordnungsamts sowie unser Bürgeramt sind wie immer gut vorbereitet, um die Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Briefwahlunterlagen rasch zusenden zu können, sobald die gedruckten Stimmzettel im Rathaus sind“, sagt Martin Killinger, der Erste Beigeordnete der Stadt. Der Internetlink ist von den Wahlberechtigten bis Donnerstag, 5. Februar, 12 Uhr, aufrufbar. Danach empfiehlt die Stadtverwaltung, Anträge auf Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt zu stellen. Dort besteht auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Rutesheim, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Für Neubürger: Bei einem Umzug nach Rutesheim ist grundsätzlich ein Mindestaufenthalt von drei Monaten erforderlich. Eine Ausnahme gilt für sogenannte Rückkehrer: Wer innerhalb von drei Jahren nach einem Wegzug wieder nach Rutesheim zurückkehrt, ist wahlberechtigt. Er oder sie muss jedoch spätestens bis zum 18. Januar die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.