Erweiterungs-Bauantrag genehmigt: das Breuningerland. Foto: /Thomas Bischof/Archiv

Die Stadt Sindelfingen hat den Bauantrag des Breuningerlands auf eine Erweiterung um rund 10 000 Quadratmeter Verkaufsfläche genehmigt.

Sindelfingen - Nach vielen Jahren Hin und Her sowie diverser Gerichtsurteile hat es Breuninger jetzt von der Stadt Sindelfingen schwarz auf weiß: Der Bauantrag für den Umbau des Breuningerlands im Sindelfinger Osten ist genehmigt. Das Einkaufszentrum soll um 15 300 Quadratmeter Geschossfläche mit rund 9800 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitert werden.

Standortsicherung und Arbeitsplätze

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„Wir freuen uns gemeinsam mit Breuninger, dass – nach einem langwierigen Prozess – der Einkaufsstandort Sindelfingen nun im Wettbewerb gestärkt werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung. OB Bernd Vöhringer sagt dazu: „Die Weiterentwicklung des Breuningerlands in Sindelfingen ermöglicht dem Unternehmen die Standortsicherung, schafft Arbeitsplätze und leistet so einen großen Beitrag zur Zukunft des stationären Einzelhandels in unserer Stadt. Unser Ziel ist es, im stetigen Dialog und in einem guten Miteinander unsere Stärken im stationären Handel auszubauen: Eine starke Innenstadt und ein attraktiver Sindelfinger Osten sind unser Ziel.“ Das Breuningerland besteht seit 41 Jahren in Sindelfingen und hat gemeinsam mit der Innenstadt große Bedeutung für den Einkaufsstandort Sindelfingen.

Sorge im Umland: Wird Kaufkraft abgezogen?

Doch bis zum aktuellen Bescheid war es ein langer Weg, denn stets schwingt bei umliegenden Händlern und Städten die Sorge mit, dass ein zu großes Breuningerland zu viel Kaufkraft abzieht. Breuninger hatte 2012 den Klageweg einschlagen müssen, nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart die Stadt Sindelfingen angewiesen hatte, den von ihr erteilten Bauvorbescheid zurückzunehmen. Im November 2017 entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugunsten Breuningers. Gegen dieses Urteil hatte wiederum die Stadt Böblingen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Diese Beschwerde wies Ende 2018 dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz ab.