Hatte der Angeklagte die Kerze versehentlich brennen gelassen? Foto: dpa/Martin Gerten

Ein 53-jähriger Benninger muss ins Gefängnis, nachdem er Feuer in seiner Wohnung gelegt hat – wenn auch nicht wegen zigfachen versuchten Mordes.

Das Urteil ist gefallen: Dreieinhalb Jahre muss ein Benninger ins Gefängnis, nachdem er einen schweren Brand in seiner Wohnung gelegt hatte. Dem Gericht zufolge wollte er dabei jedoch keine Mitbewohner töten. Die Richterinnen und Richter der 11. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn wiesen damit den Vorwurf des zigfachen versuchten Mordes der Staatsanwaltschaft entschieden zurück. „Aber aus Versehen haben Sie die Kerze auch nicht brennen lassen“, so der Vorsitzende Richter, Martin Liebisch, bei der Verkündung des Urteils am Mittwoch, „vielmehr wollten Sie Ihrer Vermieterin eins mitgeben“.

Die Verhandlungsbereitschaft ging nicht weit genug

Der 53-Jährige wollte zu einer neuen Freundin ziehen und deshalb kurzfristig zum 31. Dezember 2021 aus dem Mietvertrag heraus. Die Vermieterin zeigte sich zwar durchaus verhandlungsbereit, dem Angeklagten ging das aber nicht weit genug. „Wie sehr Sie darüber verärgert waren, zeigt der Chatverlauf auf Ihrem Handy bis zum Tatabend am 18. Dezember. Sie drohten der Vermieterin an, andere Wege zu gehen“, wandte sich Liebisch direkt an den Angeklagten, der während der einstündigen Urteilsbegründung einige Male den Kopf schüttelte.

„Vorsätzlich ein Feuer zu verursachen ist eine ‚gemeingefährliche Straftat’, da kommt eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Betracht“, wies der Richter die Anträge der beiden Verteidiger ebenso entschieden zurück. Die Strafe wurde jedoch gemildert, weil die Kammer zu Gunsten des Angeklagten eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit aufgrund der psychischen Erkrankungen des 53-Jährigen zum Tatzeitpunkt nicht ausschloss.

Die Kerze stand im Blickfeld

Die Version des Angeklagten, er habe die Kerze versehentlich brennen lassen, hielt Liebisch auch deshalb für unwahrscheinlich, weil man beim Verlassen der Ein-Raum-Wohnung den Schreibtisch, auf dem die Kerze stand, direkt im Blickfeld hat Und: „Als Sie durch einen Anruf vom Brand erfuhren, fragten Sie gar nicht nach, sondern wussten gleich, es geht um die Kerze.“