Streit im Bowlingcenter: Obwohl das Landgericht Stuttgart den Vorwurf des versuchten Totschlags als erfüllt ansieht, muss der 21-jährige Angeklagte nicht ins Gefängnis.
Mit der maximal zulässigen Bewährungsstrafe von zwei Jahren ist ein 21-jähriger Mann davongekommen, der bei einer Schlägerei in einem Böblinger Bowlingcenter einem 29-Jährigen einen Tritt gegen den Kopf verpasst hat, sodass dieser mehrere Minuten lang bewusstlos am Boden lag. Das Landgericht verurteilte den Sindelfinger wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26%
Bereits Abonnent? Anmelden