Wer sich für das Schöffenamt bewirbt, muss verbindlich einige Termine im Jahr blocken. Foto: dpa/Volker Hartmann

Interessenten richten ihre Bewerbung bis zum 19. Juni 2023 an die Geschäftsstelle Kreistag des Landratsamtes

Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 sucht das Landratsamt Böblingen insgesamt 96 Jugendschöffen. Jeweils 46 Frauen und Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Böblingen sowie zwei Frauen und Männer aus dem Amtsgerichtsbezirk Leonberg, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

„Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles und unverzichtbares Element unseres demokratischen Rechtsstaates“, heißt es aus der Kreisbehörde. Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern die Urteile in Jugendstrafverfahren.

Bewerber müssen 25 und dürfen höchstens 70 sein

Gesucht werden aktuell noch Bewerberinnen und Bewerber, die im Amtsgerichtsbezirk Böblingen wohnen. Zum Amtsgerichtsbezirk Böblingen zählen alle Städte und Gemeinden des Kreises ohne Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt und Weissach, die ihrerseits den Amtsgerichtsbezirk Leonberg bilden. Für Jugendschöffinnen und -schöffen gelten bestimmte Voraussetzungen. Neben der deutschen Staatsangehörigkeit muss der Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Böblingen liegen. Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode am Montag, 1. Januar 2024, mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Unparteilichkeit und Urteilsreife sind gefragt

Auch die persönliche Eignung ist ein Kriterium. Das Amt verlangt von den gewählten Personen in hohem Maße Unparteilichkeit und Urteilsreife. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie Jugendschöffen benötigt werden. Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessenten richten ihre Bewerbung bis 19. Juni an die Geschäftsstelle Kreistag im Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen, E-Mail: geschaeftsstelle-kt@lrabb.de. Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.