Die Betreiber von Teststellen sollen für die Entnahme des Abstrichs weniger abrechnen können. (Symbolfoto) Foto: dpa/Daniel Karmann

Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Betreiber in Corona-Schnellteststellen künftig weniger abrechnen können und strenger kontrolliert werden. Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war Ende Mai aufgekommen.

Berlin - Nach mutmaßlichem Betrug in Corona-Schnellteststellen sollen die Betreiber künftig weniger abrechnen können und strenger kontrolliert werden. Das sehen Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen und über die die „Welt am Sonntag“ zuerst berichtete.

Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine Veröffentlichung von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen Tagen deutlich. Am vergangenen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Bochum mit, dass in dem Zusammenhang zwei Männer wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs festgenommen worden seien.

Veränderungen bei der Abrechnung

Nun sollen die Betreiber von Teststellen für die Entnahme des Abstrichs nur noch 8 Euro statt bisher 15 bei ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern abrechnen können. Weil die Tests günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 3 statt mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.

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Die Behörden der Länder und Kommunen sollen die Einhaltung der Standards und die Zuverlässigkeit der Stellen auch durch stichprobenartiges Aufsuchen prüfen. Behörden mit entsprechenden Einsatzkräften wie der Zoll sollen Amtshilfe leisten. Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Abrechnungen gründlicher prüfen - mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern auch stichprobenartig im Detail.

Generelle Beauftragungen soll es nicht mehr geben

Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit so genannten Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können. „Alle bisher beauftragten Stellen sind innerhalb eines Übergangszeitraums ggf. nachzuprüfen“, heißt es im Entwurf.

Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die Corona-Warn-App anschließen müssen, so dass die Testergebnisse hier zu sehen sind. Das Ministerium betont, dass ohne die rund 15 000 Teststellen für kostenlose Bürgertests aktuelle Lockerungen mit tagesaktuellen Tests so nicht umgesetzt werden könnten. Auf die Regelverschärfungen hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Betrügereien geeinigt.