Meist stehen ältere Menschen im Visier der Telefonbetrüger (Symbolbild). Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Eine besonders perfide Form des Telefonbetrugs ist in Böblingen und Weil der Stadt passiert: fünf ältere Personen sind anonym angerufen worden, ihnen wurde von einem angeblichen Krankenhausmitarbeiterin eine schwere Coronaerkrankung ihrer Kinder vorgegaukelt. Es würden 12 000 Euro für Medikamente benötigt.

Kreis Böblingen - In Böblingen und Weil der Stadt ist es am Dienstag zu Betrugsanrufen gekommen, bei denen eine Person am Telefon vorgab, Geld für eine Corona-Behandlung zu benötigen. Bei der Abwandlung der bisher bekannten Schockanrufe stünden erneut insbesondere ältere Menschen im Visier der Betrüger, teilt eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg mit. Die Angerufenen teilten vermutlich die Gemeinsamkeit, dass ihre Telefonnummern im Telefonbuch zu finden waren.

Betrugsanrufer ist weiblich

Bei den insgesamt fünf Betrugsanrufen habe jedes Mal eine weibliche Stimme gesprochen – die Nummer sei anonym gewesen. „Die Frau hat sich als Mitarbeiterin vom Krankenhaus ausgegeben. Jedes Mal hieß es, der Sohn des Opfers läge im Krankenhaus in Leonberg“, teilt eine Polizeisprecherin mit. Anschließend habe die anonyme Anruferin 12 000 Euro für angebliche Covid-19-Medikamente verlangt. „Es kam zu keinen finanziellen Schäden“, so die Polizeisprecherin. Die Angerufenen hätten die Masche in allen fünf Fällen rechtzeitig durchschaut und das Telefonat beendet.

Anrufe kommen immer wieder vor – so kann man sich schützen

Der Polizei seien derzeit keine weiteren Fälle der Covid-19-Betrugsmasche im Landkreis bekannt, teilt die Sprecherin zudem mit. Dennoch käme es immer wieder vor, dass Kriminelle am Telefon vortäuschen, finanzielle Unterstützung zu benötigen. Wie die Polizei in einer Pressemeldung berichtet, bitten die Anrufer ihre Opfer dann um Geld und andere Wertgegenstände, die ein „Freund“ abholen werde. Die Polizei empfiehlt deshalb, bei Anrufen von erkrankten Angehörigen, die Geld fordern, „besonders misstrauisch“ zu werden.

Der Anrufer solle dazu aufgefordert werden, den Namen des Angehörigen, der angeblich Unterstützung benötigt, selbst zu nennen. Zudem sollten Anrufer, die sich nicht sofort am Telefon identifizieren lassen, nach Dingen oder Begebenheiten gefragt werden, die nur „der echte Verwandte“ kennen kann.

Weitere Informationen und Präventionstipps gibt es auf der Internetseite der Polizei.