Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Pleul

Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich. Grund dafür ist die weiter angespannte Corona-Lage.

Berlin - Angesichts der weiter angespannten Corona-Lage bleiben Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bis Jahresende auch telefonisch und ohne Besuch einer Arztpraxis möglich. Die Sonderregelung wird nochmals um drei Monate bis 31. Dezember verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies solle wegen der leichter übertragbaren Delta-Virusvariante und langsam voranschreitender Impfungen weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu minimieren.

Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen.

In den Krankenhäusern soll eine Corona-Sonderregelung auslaufen. Ab 1. Oktober sollen ausgesetzte Vorgaben zu einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in bestimmten Stationen wieder greifen. Diese Mindestausstattung solle gerade in kritischen Bereichen wie der Versorgung Frühgeborener und von Kindern nach einer Herzoperation oder einer Krebsbehandlung wieder gewährleistet sein.