Absonderung zuhause: Quarantäne wegen Corona. Foto: imago images/Eibner/Fleig / Eibner-Pressefoto

Buchstäblich in letzter Minute hat das Sozialministerium die Neuerungen bei der Quarantäne angekündigt. Welche Regeln nun gelten.

Stuttgart - Nur sieben Stunden bevor sie am Mittwoch in Kraft treten hat das Sozialministerium von Baden-Württemberg am späten Dienstagnachmittag über neue Quarantäneregeln informiert. In einer Pressemitteilung sind die wichtigsten Änderungen vorgestellt worden:

Nach einem positiven Test: zehn Tage Quarantäne

„Für positiv getestete Personen wird die Absonderung einheitlich auf zehn Tage festgelegt.“ Als Startdatum für das Laufen dieser Frist gilt künftig das Datum des Erstnachweises einer Infektion. War bisher das Auftreten von Symptomen als Startzeitpunkt genannt worden, so entfällt dies, denn im Winter treten viele Erkältungskrankheiten auf und sie haben ähnliche Symptome wie eine Corona-Infektion.

Neu ist auch, dass Kontaktpersonen künftig einheitlich 14 Tage in die Quarantäne müssen. „Freitesten können sich Personen, die sich in der Absonderung befinden, künftig erst ab dem siebten Tag“, heißt es. Allerdings reiche dafür ein Schnelltest. Positiv getestete Personen könnten sich auch weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft seien.

Bei Omikron gibt es kein Freitesten

Und noch eine wichtige Einschränkung kündigt das Ministerium an: Wer sich die hochansteckende Virusvariante Omikron eingefangen hat, der darf „Freitestmöglichkeiten nicht wahrnehmen“. Für ihn ist eine Verkürzung der Quarantänezeit also nicht möglich.

In Schulen und Kitas ändert sich nichts

Bei den Schulen und Kitas ändert sich bei den Quarantäneregeln nichts, stellt das Ministerium fest. Denn schon heute sei es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintrittstestung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn die Erstansteckung mit einer „besorgniserregenden Virusvariante“ passiert sei. Und dazu gehöre die Omikron-Variante. „Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, dann gelten für die Kinder die regulären Absonderungsbestimmungen wie für die Kontaktpersonen.“ Und die sind relativ streng.