Nach seinen Taten wurde gegen den 24-Jährigen Haftbefehl erlassen. Foto: dpa-Archiv/Friso Gentsch

Ein aufmerksamer Ladendetektiv macht einen Dieb auf offener Straße dingfest, nachdem der T-Shirt und Schuhe aus zwei Geschäften geklaut hatte.

Filmreife Szenen spielten sich am Montag in Herrenberg ab: Wegen räuberischen Diebstahls ermittelt die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg derzeit gegen einen 24-Jährigen, der am Montag, 16. Januar 2023 gegen 15.15 Uhr im Bereich der Hindenburgstraße und der Straße „Auf dem Graben“ in Herrenberg Waren aus zwei Ladengeschäften entwendet und sich auf der Flucht aus dem zweiten Geschäft gewaltsam zur Wehr gesetzt haben soll. Das berichten Polizei und Staatsanwaltschaft.

Den Ermittlungen zufolge soll der Tatverdächtige in einem Modehaus ein T-Shirt an sich genommen und dann das Ladengeschäft ohne zu bezahlen verlassen haben. Ein darauf aufmerksam gewordener 56-jähriger Ladendetektiv habe den Mann verfolgt, ihn jedoch kurz darauf auf der Straße aus den Augen verloren. Zwischenzeitlich soll sich der Tatverdächtige in ein nahe gelegenes Schuhgeschäft begeben und sich dort mit neuen Schuhen ausgestattet haben.

Als er abermals ohne zu bezahlen mit diesen das Geschäft verlassen wollte, habe eine 59-jährige Verkäuferin versucht den 24-Jährigen daran zu hindern. Der Mann habe sie dann tätlich angegangen, zur Seite gestoßen und anschließend die Flucht ergriffen. In der Bronngasse erkannte der 56-jährige Ladendetektiv den Tatverdächtigen wieder, verfolgte ihn und konnte ihn unter körperlicher Gegenwehr bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der 24-Jährige wurde vor Ort vorläufig festgenommen. Der Ladendetektiv und die Verkäuferin des Schuhgeschäfts zogen sich bei den tätlichen Übergriffen leichte Verletzungen zu.

Richter erlässt Haftbefehl

Am Dienstagnachmittag wurde der 24-jährige nigerianische Staatsangehörige, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter beim Amtsgericht Böblingen vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl wegen Diebstahls und räuberischen Diebstahls, setzte diesen in Vollzug und wies den Mann in eine Justizvollzugsanstalt ein.