Der Hartweizengrieß wurde vorsorglich zurückgerufen. (Symbolbild) Foto: imago images/imagebroker/imageBROKER/J. Pfeiffer via www.imago-images.de

Die Aurora Mühlen GmbH lässt einen Hartweizengrieß aus den Regalen nehmen. Das Produkt wird unter anderem in Baden-Württemberg verkauft. Die Hintergründe.

Die Aurora Mühlen GmbH hat einen Hartweizengrieß wegen möglichen Schimmelbefalls aus den Regalen nehmen lassen. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg rufe vorsorglich das Produkt Goldpuder Hartweizengrieß, 500g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12. November 2023 zurück, wie es am Mittwoch mitteilte.

„Trotz aller Sorgfalt und strengster Qualitätskontrollen ist es nicht auszuschließen, dass es bei den betroffenen Produkten vereinzelt zu Schimmelbefall kommen kann“, hieß es weiter. Die betroffenen Produkte könnten an Geruchs- und Farbabweichungen erkannt werden. Der Verzehr könne zu Erbrechen und Durchfall führen.

Verkauft wurden die Produkte den Angaben zufolge im Lebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Kunden, die diese Produkte gekauft hätten, könnten sie auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Geschäften zurückgeben.