Im Freien sollen unter Berücksichtigung der 2G-plus-Regel bis zu 10 000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen werden. Foto: dpa/Tom Weller

Baden-Württemberg lässt nach dem Bund-Länder-Beschluss zu Großveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zu. Was die Anpassung der Corona-Verordnung vorsieht.

Stuttgart - Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu Großveranstaltungen lässt auch Baden-Württemberg wieder mehr Zuschauer zu. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist das Land sogar etwas großzügiger, als es die Chefs der Staatskanzleien vergangene Woche beschlossen hatten.

Die Anpassung der Corona-Verordnung sieht vor, dass im Freien unter Berücksichtigung der 2G-plus-Regel bis zu 10 000 Zuschauer bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent zugelassen sind, sagte ein Regierungssprecher am Montag der dpa in Stuttgart. Wenn ein Veranstalter nur die 2G-Regel anwenden will, sind 5000 Besucher zugelassen.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie etwa Konzerte sind mit 2G-plus-Regel 4000 Menschen zugelassen, bei der 2G-Regel 2000. Allerdings erlaubt Baden-Württemberg auch hier eine Auslastung von höchstens 50 Prozent - und nicht nur 30 Prozent, wie es der Beschluss der Staatskanzleichefs vorsieht.