Ein neun Jahre alter Vergewaltigungsfall ist jetzt geklärt. Foto: dpa/Patrick Seeger

Das Landgericht Stuttgart verhängt mehr als drei Jahre Haft gegen einen 43-Jährigen, der in Leonberg eine Frau sexuell missbraucht hat.

Dank eines Treffers in einer DNA-Datenbank ist eine fast zehn Jahre zurückliegende Vergewaltigung nunmehr mit einem Urteil abgeschlossen worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen 43-jährigen Mann aus Weil der Stadt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und dreieinhalb Monaten, weil er im Juni 2013 eine Frau auf ihrem Weg zur Arbeit im Leonberger Krankenhaus vergewaltigt hat. Zudem muss er der Frau im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld zahlen.

Der Prozess ging innerhalb eines Tages zu Ende, weil sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einer so genannten Prozessverständigung auf einen Strafkorridor von zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten verständigt hatten. In das Urteil war im Wege der Gesamtstrafenbildung ein Urteil des Amtsgerichts Leonberg aus dem Jahr 2020 einbezogen worden. Der Prozess hatte Ende August schon einmal begonnen, musste dann jedoch abgebrochen werden, weil der Angeklagte wegen seiner Alkoholsucht womöglich in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollte und zudem damals kein Gutachter für den Prozess bestellt war.

Morgens um 5 Uhr angesprochen

Letztendlich kam das Gericht in seiner Entscheidung jedoch zu einer normalen Haftstrafe, obwohl der Angeklagte am Tattag wohl massiv alkoholisiert war. Nach seinen Angaben hatte der Mann nach einem Elternabend im Kindergarten die Nacht mehr oder weniger durchgetrunken und circa 20 Bier konsumiert, ehe er auf dem Heimweg seinem Opfer begegnete. Der 43-Jährige räumte ein, die Frau morgens um 5 Uhr auf dem Weg zu ihrer Arbeit im Leonberger Krankenhaus angesprochen und ihr angeboten zu haben, sie dorthin zu fahren. Stattdessen bog er jedoch auf einen Feldweg ab. Da der Angeklagte nur Schritttempo fuhr, gelang es der 50-Jährigen zunächst auszusteigen. Der Mann folgte ihr jedoch, packte sie und zog sie an den Haaren. Er zog ihr Rock und Hose herunter und missbrauchte sie.

Sexualdelikte unterliegen – innerhalb der Verjährungsfrist – auch nach einem vorläufigen Abschluss der Ermittlungen regelmäßigen Überprüfungen. Bei einer solchen Überprüfung wurde die damals an dem Opfer gesicherte DNA-Spur mit einer im Jahr 2021 erhobenen Probe des Weil der Städters verglichen – und ergaben einen Treffer. Die Ermittlungen wurden neu aufgenommen. Dabei konnte dem Verdächtigen auch das damalige Tatfahrzeug zugeordnet werden.

Das bisherige Leben des jetzt Verurteilten stand unter keinem guten Stern. Sein Vater war Alkoholiker, als Jugendlicher hatte er große schulische Probleme und kam früh mit Alkohol und Marihuana in Kontakt. Einem Suizidversuch schenkte die Familie angeblich keine Beachtung. Als sich seine Eltern scheiden ließen, lebte er mit seinem Bruder allein zusammen. Doch seine Suchtprobleme wuchsen, auch nachdem er 2007 geheiratet hatte. Zudem hielt die Ehe nicht lange.

2016 in die Psychiatrie einweisen lassen

Die Scheidung von seiner Frau und die finanziellen Belastungen für den Unterhalt der Kinder belasteten ihn zusätzlich – 2016 ließ sich der Weil der Städter auf eigenen Wunsch wegen Depressionen und Suizidgefahr erstmals in die Psychiatrie einweisen. Zwei weitere Aufenthalte sollten folgen, doch immerhin ging es zuletzt beruflich einigermaßen aufwärts. Seit etwas mehr als einem Jahr arbeitete der 43-Jährige als Handwerker und wollte sich Schritt für Schritt selbstständig machen – doch dann holte ihn seine Vergangenheit ein.