Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es viel zu beachten. Die Attraktivität der Betriebsrente hängt vor allem von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses ab. Foto: Adobe Stock/shurkin_son/

Wegen der erheblichen Abgaben im Ruhestand steht die Betriebsrente in der Kritik. Ob sie sich rechnet, hängt vor allem von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses ab.

Die Idee klingt gut: Statt sich allein um eine Zusatzrente kümmern zu müssen, können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Anspruch darauf, dass ein Teil seines Lohns für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgezweigt wird, die das Unternehmen für ihn organisiert. Seit Anfang dieses Jahres ist der Arbeitgeber außerdem in vielen Fällen verpflichtet, einen Zuschuss zu den Einzahlungen zu leisten.