Die Drogeriemarktkette dm ruft einen Smoothie zurück (Symbolbild). Foto: IMAGO/Sascha Steinach

Die Drogeriemarktkette dm ruft einen Bio-Smoothie zurück. Das Produkt könne ungeöffnet oder angebrochen in dm-Märkte zurückgebracht werden. Doch nicht für alle Menschen ist der Verzehr gefährlich.

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einem Smoothie von dm Spuren von Erdnüssen, Sesam und weiteren Schalenfrüchten befinden und somit die Allergenkennzeichnung nicht korrekt ist, ruft die Drogeriemarktkette das Produkt zurück. Der Rückruf gilt für den „dmBio Smoothie mit Protein, 250ml“ – unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

Das Unternehmen wies am Freitag darauf hin, dass Kunden mit entsprechender Allergie oder Unverträglichkeit vom Verzehr absehen sollten. Für alle anderen Menschen sei der Verzehr unbedenklich. Der Smoothie könne ungeöffnet oder angebrochen in dm-Märkte zurückgebracht werden. Der Kaufpreis werde erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.