Wichtiges Signal aus Köln – das Verwaltungsgericht unter Leitung von Michael Huschens hat Klagen der AfD gegen den Verfassungsschutz abgewiesen. Foto: dpa/Federico Gambarini

Es ist nur konsequent, dass der Verfassungsschutz nun die gesamte AfD beobachten darf. Sie hat mehrere Stoppschilder überfahren, meint unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.

Berlin - Keine Frage, es gäbe rechts von CDU und CSU durchaus Platz für eine Partei, die auf demokratisch gesichertem Grund steht. Es ist nicht verboten, sich weniger Einwanderung zu wünschen, eine Impfpflicht abzulehnen oder den Atomausstieg für falsch zu halten. Von Jahr zu Jahr aber hat sich die AfD – hervorgegangen aus der ebenfalls legitimen Ablehnung der Eurorettungspolitik – immer weiter von diesem bis heute hochgehaltenen Selbstbild einer stramm konservativen Bürgerlichkeit entfernt. Anfangs waren es einzelne Rechtsextremisten, inzwischen hat der sogenannte „Flügel“ das Sagen. Schon lange nicht mehr ist es weder bürgerlich noch demokratisch, die Institutionen des Staates oder die politischen Konkurrenz verächtlich zu machen.