Udo Stein (Mitte, hinten) in seiner AfD-Fraktion. Foto: imago/Arnulf Hettrich

Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein muss sich nicht vor Gericht wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft schließt seine Schuldunfähigkeit nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen Udo Stein eingestellt. Der AfD-Landtagsabgeordneten wird nicht wegen Hausfriedensbruch oder Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war, hieß es zur Begründung von der Anklagebehörde. In Steins Büro waren ein Messer und Munition gefunden worden, das hatte zu einer Debatte über die Sicherheit im Landtag geführt. Das Ermittlungsverfahren war offiziell am 26. Juni vergangenen Jahres eingeleitet worden.