Michael Breuninger kämpft seit Jahren in seiner Eigentümergemeinschaft für sein Balkonkraftwerk. Die rechtlichen Änderungen, wie sie nun in Berlin beschlossen wurden, wertet er als Triumph für sich und viele andere.
Inzwischen sei wieder mehr Frieden eingekehrt in der Nachbarschaft, berichtet Michael Breuninger. „Der harte Kern ist immer noch gegen mich“, sagt er. Aber es gebe Miteigentümer, die inzwischen umgeschwenkt seien. „Die erkannt haben, dass die Sache ja nicht schlecht ist“, sagt der 63-jährige Gastronom aus Konstanz. Er meint sein Balkonkraftwerk, um das es in den vergangenen Jahren in der Gemeinschaft viel Wirbel gegeben hatte. Nun könne er aufatmen, sagt Breuninger. „Jetzt haben wir das Privileg.“
„Wir“ sagt er deshalb, weil er längst nicht mehr allein sei. In einer Facebook-Gruppe sei er mit 25 000 Gleichgesinnten vernetzt, berichtet er. Und die haben den Fall in Konstanz mehr oder weniger alle mitverfolgt. Breuninger sieht sich als Vorreiter für das Recht aufs Balkonkraftwerk. Und diesbezüglich hat sich vor Kurzem einiges bewegt in Berlin.
Wohneigentums- und Mietrecht in Berlin geändert
Zum Hintergrund: Michael Breuninger hatte sich vor gut vier Jahren ein Balkonkraftwerk gekauft. Wegen Corona war eine Eigentümerversammlung ausgefallen, 2021 ist sein Antrag, die Module aufzuhängen, mehrheitlich abgelehnt worden. Wegen Putins Angriff auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise hat er die Module mit insgesamt 600 Wattpeak Leistung in der Spitze schließlich eigenmächtig angeschlossen. Ein Fehler, wie er später einräumte. Weil sich der Konstanzer aber grundsätzlich im Recht sieht, lag die Angelegenheit da sowieso bereits bei den Gerichten.
Am 4. Juli hat der Bundestag nun mit einer Entscheidung dazu beigetragen, dass es künftig einfacher ist, als Mieter oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, ein Steckersolargerät am Balkon zu installieren. Dafür wurden das Wohneigentums- und Mietrecht angepasst. Balkonkraftwerke dürfen nun von Vermietern oder Eigentumsgemeinschaften nicht mehr grundlos abgelehnt werden. Sie zählen künftig zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz), wie zum Beispiel auch Lademöglichkeiten fürs E-Auto, ein Umbau für die Barrierefreiheit oder einen Rauchmelder für mehr Sicherheit.
Der Fall aus Konstanz liegt am Landgericht Karlsruhe
„Sie können dich jetzt nicht mehr generell blockieren“, sagt Michael Breuninger aus Konstanz. Blöderweise ist die nächste Eigentümerversammlung bereits am 11. Juli, für einen neuen Antrag sei es wegen der Frist zu knapp. Dass das Thema diese Woche in der Konstanzer Eigentümergemeinschaft nicht besprochen werden kann, hat aber auch damit zu tun, dass die Sache nach wie vor beim Landgericht Karlsruhe liegt.
Der Blick in die E-Akte zeige, dass die 11. Zivilkammer den Fall noch nicht verhandelt habe, teilt Holger Fahl, Sprecher des Landgerichts, auf Anfrage mit. „Wenn ich es recht gesehen habe, ist der Rechtsstreit auch noch nicht terminiert, das heißt die Kammer hat noch keinen Verhandlungstermin bestimmt.“
Aus Sicht des Solarrebellen Michael Breuninger handelt es sich so oder so nur um einen „formalen Schritt“, wie er sagt. Denn die Module sammeln ja schon die ganze Zeit Sonnenenergie am Balkon ein. Bis eine Entscheidung fällt, sei ihm das erlaubt worden, sagt der Balkonkraftwerkbetreiber. Und wenn man Breuninger fragt, ist die wirklich wesentliche Entscheidung vergangene Woche in Berlin gefallen. „Wir stehen jetzt ganz anders da.“