Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat kein Verständnis für geflüchtete Straftäter. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Nach Illerkirchberg und Heilbronn: Bei der Frage zur Abschiebung krimineller Flüchtlinge verweist der Ministerpräsident auf die Vorgaben des europäischen Grundrechtsschutzes.

Der tödliche Messerangriff auf ein Mädchen in Illerkirchberg durch einen Mann aus Eritrea und der Angriff auf Einsatzkräfte der Polizei in der Silvesternacht in Heilbronn durch einen Tunesier haben für Schlagzeilen gesorgt. Ob es bei schweren Straftaten Ausnahmen vom Abschiebungsverbot geben sollte, dazu hat sich der baden- württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei der Landespressekonferenz am Dienstag geäußert. „Ich kann absolut nachvollziehen, dass Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis dafür haben, wenn Menschen, die hier Schutz suchen, schwere Straftaten begehen. Das Verständnis habe ich auch nicht“, sagte er.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hatte den Grünen zuvor in einem Interview Abschiebe-Angst vorgeworfen und gefordert, den verurteilten Afghanen in einem Vergewaltigungsfall ebenfalls in Illerkirchberg abzuschieben. Dabei berief er sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die vorschreibe, dass ein Geflüchteter, der zur Gefahr für sein Aufnahmeland werde, zurückgewiesen werden kann – auch in Kriegsgebiete. Kretschmann entgegnete nun, dass der europäische Grundrechtsschutz über die Genfer Konvention hinausgehe. Diese rechtlichen Vorgaben würden auch im deutschen Aufenthaltsgesetz umgesetzt, wonach wiederum die Landesregierung verfahre.

Kretschmann verteidigt seinen Innenminister

Zudem verteidigte Kretschmann die umstrittene Aussage seinen Innenministers Thomas Strobl zur Silvesternacht und den Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in Baden-Württemberg. Strobl hatte den Jahreswechsel als „ganz normales Silvester“ bezeichnet. Mit seiner Aussage habe Strobl gemeint, dass die Lage im Land weniger dramatisch als bei den Vorgängen in Berlin gewesen sei.

Um Verhältnisse wie in der Hauptstadt in Zukunft zu vermeiden, habe Strobl Rettungskräfte und Polizeibeamte zu einem Gespräch eingeladen. Auch in Berlin sei die Regierung um Klärung bemüht.

„Die allermeisten Menschen gehen mit Feuerwerk fachgerecht um“

Ein allgemeines Böllerverbot gegen Ausschreitungen lehnte der Ministerpräsident aber ab und begründete: „Die allermeisten Menschen gehen mit Feuerwerk ganz normal und fachgerecht um. Die kann man nicht dafür bestrafen, dass mit offensichtlich krimineller Energie Straftaten und Angriffe auf Rettungskräfte begangen werden“, sagte er.

Zu der Forderung der CDU, nach den Böllerangriffen in Berlin auch die Vornamen der Straftäter herauszugeben, sagte Kretschmann: „Ich nehme an, die CDU will über die Namen wissen, ob das Menschen mit Migrationshintergrund sind. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Man muss wissen, wer die Täter sind. Eine ganz andere Frage ist, ob man daraus pauschale Urteile fällt, ohne die wirklichen Gründe und Milieus zu untersuchen.“

Es ist wirksam, wenn auf die Tat eine schnelle Verurteilung folgt

Ebenso begrüßte der Ministerpräsident die von Justizministerin Marion Gentges vorgeschlagene Ausweitung beschleunigter Gerichtsprozesse. Ein 30-jähriger Tunesier war nach dem Angriff auf Polizisten an Silvester in Heilbronn per Schnellverfahren verurteilt worden. „Wir wissen, dass es wirksam ist, wenn auf die Tat eine schnelle Verurteilung folgt“, sagte Kretschmann. Die Frage sei aber, wie schnell man der Täter habhaft werde und wie eindeutig die Taten seien. Auch ausreichend Personal sei ein Faktor.