Bananen Foto: dpa/Cortesía

Die Feinheiten des Steuer- und Abgabenrechts treiben immer wieder Blüten. Heute: Warum tote Tiere von der EEG-Umlage befreit sind, unreife Früchte aber nicht.

Stuttgart - Wer jemals die Chance dazu hatte, eine reife Banane frisch von der Staude zu essen, der kennt die Geschmacksexplosion, die sich dabei am Gaumen entfaltet. Das ist Bananigkeit in Reinkultur. Das Obst, welches in Ecuador, Kolumbien und Costa Rica in den Laderäumen der Kühlschiffe landet, hat damit nicht viel zu tun. Es ist grasgrün, hart, ungenießbar – und so sind die Früchte auch dann noch, wenn sie nach ihrer zwei bis vierwöchigen Reise in Europa wieder aus den Schiffsbäuchen entladen werden. Für die Bäuche der Fruchtliebhaber schlicht unverdaulich. Erst der mehrtägige Aufenthalt in Bananenreifereien verwandelt die krummen Dinger in das, was der Kunde im Supermarkt als Banane anerkennt.