Wegen des Besitzes von Kinderpornografie ist ein Böblinger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
„Sie werden nicht verurteilt, weil Sie diese Neigung haben, sondern weil Sie ihr nachgeben“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Angeklagt war vor dem Böblinger Schöffengericht am Donnerstag ein 59-Jahre alter Mann aus Böblingen, der sich in zehn Fällen pornografische Bilder von Mädchen und Kindern angeschaut hatte. Dokumentiert war dies in den Pufferdateien seines Internet-Browsers, wo die Polizei etwa 140 kinderpornografische Darstellungen plus fünf Videos sowie 180 Darstellungen von Pornografie mit jugendlichen Mädchen plus ein Video fand.
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