Die Vorfälle in er KfZ-Zulassungsstelle Leonberg gipfeln in einem weiteren Urteil gegen eine Ex-Mitarbeiterin. Foto: SDMG/ Dettenmeyer

Das Amtsgericht verurteilt eine 27-Jährige wegen Bestechlichkeit in 25 Fällen zu zwei Jahren und zwei Monaten. Der Schaden für den Staat durch entgangene Zollgebühren sei nicht zu beziffern.

Im Zusammenhang mit den Vorfällen um gefälschte Zulassungen von Autos in der Zulassungsstelle Böblingen ist ein weiteres Urteil gefallen. Knapp eineinhalb Jahre nach der Haupttäterin, die vom Landgericht Stuttgart zu vier Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden war, hat das Amtsgericht Leonberg eine ehemalige Kollegin der Frau, die in der Außenstelle Leonberg tätig war, wegen Bestechlichkeit in 25 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Schaden für Staat kaum zu beziffern

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die 27-Jährige 33 Fahrzeuge eines Autohändlers zwischen November 2016 und Dezember 2019 zugelassen hatte, ohne sich notwendige Unterlagen wie Kaufverträge oder Zollnachweise vorlegen zu lassen. In zwei Fällen habe sie zudem die Anzahl der Vorbesitzer geändert. Dafür soll sie als Gegenleistung 400 Euro erhalten haben, in allen übrigen Fällen mutmaßlich 100 Euro. „Es ist lebensfremd, das Risiko eines Jobverlusts ohne Gegenleistung einzugehen. Es muss sich für die Angeklagte gelohnt haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Sandra De Falco in ihrer Urteilsbegründung.

Die Einlassung der 27-Jährigen, sie habe wegen des in der Behörde herrschenden Zeitdrucks und der damit verbundenen Überlastung nicht alle Unterlagen geprüft und angesichts langer Warteschlangen nur die Unterlagenstapel so schnell wie möglich abarbeiten wollen, hielt das Gericht für wenig glaubhaft. Vor allem würden dagegen die Verläufe aus zahlreichen Chats sprechen zwischen der 27-Jährigen und ihrer Kollegin.

„Da wurde in seltener Deutlichkeit über Zollunbedenklichkeitsbescheinigungen gesprochen, wer heute wieder an wen herangetreten ist, und was man für bestimmte Gefälligkeiten verlangen kann“, so De Falco. Es sei nichts verklausuliert oder mit Codewörtern gearbeitet worden. In einer Nachricht aus dem Jahr 2019 habe die Angeklagte geschrieben: „Wir haben ein dickes Problem.“ Das könne man quasi als Schuldanerkenntnis werten. Gegen Schludrigkeit und Zufall spreche zudem, dass immer die gleichen Dokumente wie Kaufverträge und Zollunbedenklichkeitsbescheinigungen gefehlt hätten.

„Ein Geständnis hätte sich strafmildernd für Sie ausgewirkt“, sagte De Falco in Richtung der Angeklagten, die die Urteilsverkündung zeitweise mit hochrotem Kopf verfolgte. Das Gericht hielt der 27-Jährigen zugute, dass sie bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Gegen sie spreche jedoch der gesellschaftliche und finanzielle Schaden durch die entgangenen Zollgebühren, der kaum zu beziffern sei.

Für Fehler gebüßt – Job verloren

Staatsanwältin Valerie Heckmann hatte in ihrem Schlussplädoyer erklärt, die Angeklagte sei nicht naiv gewesen, sondern habe Manipulationen vorgenommen. Sie hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Verteidiger Andreas Heinrich hatte auf eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe im unteren Bereich plädiert. Die 27-Jährige habe Fehler gemacht, diese lägen angesichts der Fallzahlen in der Zulassungsstelle im Promillebereich. Die Angeklagte habe für ihre Fehler gebüßt, indem sie ihren Job verloren habe. Dass in mehr als einem Fall, den sie eingeräumt habe, Geld geflossen sei, beruhe auf Mutmaßungen.