Eine 14-jähriges Vergewaltigungsopfer musste in Polen um eine Abtreibung kämpfen. Der Fall sorgt für Diskussionen (Symbolbild). Abtreib Foto: imago images/ZUMA Wire/Alex Bona via www.imago-images.de

Der Fall einer 14-Jährigen, der eine Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde, sorgt in Polen für große Empörung. Die Hintergründe des Falls.

Im wegen seiner restriktiven Abtreibungsgesetze international kritisierten Polen hat sich Gesundheitsminister Adam Nedzielski in den Fall eines 14-jährigen geistig behinderten Mädchens eingeschaltet, das sich nach einer Vergewaltigung lange vergeblich um einen Schwangerschaftsabbruch bemüht hatte. „Wir sind entsetzt über diesen Fall und unsere Reaktion darauf ist eindeutig“, sagte Niedzielski am Montag vor Journalisten. Ärzte in mehreren Krankenhäusern hatten dem Mädchen, das der Frauenrechtsgruppe Federa zufolge nach einer Vergewaltigung durch ihren Onkel schwanger geworden war, unter Berufung auf eine Gewissensklausel einen Schwangerschaftsabbruch verweigert. 

Der Fall ließ Forderungen  seitens Frauenrechtsgruppen und der Opposition laut werden, die polnischen Abtreibungsgesetze zu lockern. Seit Inkrafttreten eines fast vollständigen Verbots im Jahr 2021 sind Abtreibungen in Polen nur noch dann zulässig, wenn die Schwangerschaft Folge  einer Vergewaltigung ist oder das Leben oder die Gesundheit der Frau gefährdet.   

Durch den Fall der 14-Jährigen wurde jedoch deutlich, dass es Frauen selbst in solchen Fällen schwer gemacht werden kann, eine Abtreibung ausführen zu lassen.

Dem Mädchen war die Schwangerschaft nicht bewusst

Der Frauenrechtsgruppe Federa zufolge war das Mädchen sich ihrer Schwangerschaft nicht bewusst. Ihre Tante erfuhr jedoch von der sexuellen Misshandlung durch den Onkel und bemühte sich um eine Abtreibung. Ärzte an mehreren Krankenhäusern im Osten Polens verweigerten den Eingriff jedoch und beriefen sich dabei auf eine Gewissensklausel, auf deren Grundlage Ärzte eine Abtreibung ablehnen können, falls dies ihren religiösen Überzeugungen widerspricht.

Erst nachdem Federa sich für das Mädchen eingesetzt hatte, wurde eine Abtreibung in einem Krankenhaus in Warschau ausgeführt. Mehrere Oppositionsvertreter forderten nach Bekanntwerden des Falls eine Änderung des Abtreibungsgesetzes. Die Gewissensklausel sei „barbarisch und unmenschlich“ und müsse abgeschafft werden, sagte Katarzyna Kotula von der linksliberalen Partei Wiosna. Mitte-Links-Politikerin Barbara Nowacka von der Bürgerkoalition kündigte einen Gesetzentwurf der Opposition zur Abschaffung der Gewissensklausel im Sejm an.

Polens Oberstes Gericht hatte mit Unterstützung der nationalkonservativen Regierung im Oktober 2020 auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten für verfassungswidrig erklärt und damit den Weg für eine Verschärfung des auch zuvor schon sehr restriktiven Abtreibungsrechts freigemacht.