Gut sechs Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich werden vom Sprung auf zwölf Euro direkt profitieren. Foto: imago/epd/Steffen Schellhorn

Die Besorgnis der Arbeitgeber über einen Mindestlohn von zwölf Euro hat seine Berechtigung. Dennoch sollten sie keine substanziellen Änderungen mehr erwarten, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Die Kritik der Arbeitgeber an der außerplanmäßigen Anhebung des Mindestlohns ist überaus breit. Aber niemand in ihren Reihen durfte bisher ernsthaft glauben, dass die Ampelregierung an ihrem zentralen Vorhaben substanzielle Abstriche macht. Dies gilt wohl auch für das Gesetzgebungsverfahren.